Stand: 15.10.2026 • 12:30 Uhr
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat heute einen Spion des Iran zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Ein mutmaßlicher Komplize soll für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Die beiden haben nach Überzeugung des Gerichts antisemitische Anschläge in Deutschland vorbereitet.
Nach drei Monaten Prozess ist das Gericht davon überzeugt, dass der Hauptangeklagte als Agent des iranischen Mullah-Regimes Brand- und Mordanschläge in Deutschland vorbereitet hatte. Der 54-Jährige, der zuletzt in Dänemark lebte, soll im vergangenen Jahr in den Iran gereist und dort im direkten Kontakt mit führenden Mullahs gewesen sein. Die hätten ihm die Aufträge erteilt, die er in Deutschland umsetzen sollte.
Offenbar Anschläge auf Beck und Schuster geplant
Das Ziel sollen unter anderem Anschläge auf koschere Läden in Berlin gewesen sein. Aber auch zwei Männer hatten sie im Visier: Volker Beck, den ehemaligen Grünen-Bundestagsabgeordneten und heutigen Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft sowie Josef Schuster, den Präsidenten des Zentralrats der Juden.
Richterin: Geplante Anschläge waren "vom Iran gesteuert"
Die geplanten Anschläge waren laut der Richterin "zentral vom Iran gesteuert" und sollten "dezentral" ausgeführt werden. Der Iran habe versucht, mit den beiden Männern Terror nach Deutschland zu exportieren und hier Jüdisches Leben zu attackieren, sagte die Vorsitzende Richterin im Urteil. Die Erkenntnisse über die beiden Angeklagten beruhen laut dem Gericht vor allem auf Informationen des Verfassungsschutzes.
Dänischer Geheimdienst lieferte Hinweise
Beide Angeklagte waren voriges Jahr nach Hinweisen des Geheimdienstes in Dänemark festgenommen worden. Das Gericht folgte der Anklage der Bundesanwaltschaft, die achteinhalb Jahre Gefängnis für den Haupttäter und viereinhalb Jahre für seinen mutmaßlichen Komplizen gefordert hatte.
Nebenklage von Volker Beck abgelehnt
Volker Beck wollte dem Verfahren als Nebenkläger beitreten. Das hatte das Oberlandesgericht aber abgelehnt, weil es noch keinen Anschlagsversuch gegeben habe. Dass ein solcher offenbar vorbereitet wurde, reiche für eine Nebenklage nicht aus.
