Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat erstmals einen börsengehandelten Publikumsfonds bewilligt, der direkt in Bitcoin investiert. Damit gibt es in der Schweiz einen Bitcoin-ETF mit Fondsstatus, möglich gemacht durch eine Ausnahme von den Risikoverteilungsvorschriften.
Die FINMA beaufsichtigt unter anderem Banken, Versicherungen und Fonds und bewilligt kollektive Kapitalanlagen, die das Geld vieler Anleger bündeln. Ein ETF ist ein solcher Fonds, der laufend an der Börse handelbar ist und einen Basiswert abbildet. Im neuen Produkt ist dieser Basiswert Bitcoin, den der Fonds direkt hält. Anleger erwerben Fondsanteile und müssen Bitcoin daher nicht selbst verwahren. Bereits 2021 hatte die Aufsichtsbehörde den ersten Schweizer Kryptofonds bewilligt, allerdings nur für qualifizierte Anleger. Der neue Fonds ist hingegen ein Publikumsfonds und steht damit auch Privatanlegern offen. Rechtlich gehört er ebenfalls zur Fondsart „übrige Fonds für alternative Anlagen“ mit besonderem Risiko, in die schon der Kryptofonds von 2021 fiel. Den Anbieter nennt die FINMA jedoch nicht.
Der Fondsstatus trennt den ETF von bisherigen Bitcoin-Produkten
Börsengehandelte Bitcoin-Produkte an der SIX sind bisher Exchange Traded Products (ETP). Rechtlich handelt es sich um strukturierte Produkte, also Schuldverschreibungen ohne Fondsstatus. Wer ein ETP kauft, hält eine Forderung gegenüber dem Emittenten und trägt damit ein Emittentenrisiko. Der neue ETF ist dagegen eine kollektive Kapitalanlage nach dem Kollektivanlagengesetz (KAG). Damit untersteht er dem Fondsrecht und der Bewilligung durch die FINMA. Für Anleger ändert sich folglich vor allem die rechtliche Hülle, in der sie Bitcoin halten.
Der Kryptofonds, den die FINMA im September 2021 bewilligte, heisst „Crypto Market Index Fund“. Sein Vermögen liegt hauptsächlich in einem Korb von Kryptowährungen. Der Vertrieb blieb auf qualifizierte Anleger beschränkt. Zudem durfte der Fonds nur in etablierte Kryptoassets mit ausreichendem Handelsvolumen investieren. Handeln durfte er ausschliesslich über etablierte Gegenparteien mit Sitz in einem FATF-Mitgliedstaat. Der neue ETF geht in zwei Punkten weiter. Er hält mit Bitcoin einen einzelnen Basiswert direkt und steht als Publikumsfonds erstmals Privatanlegern offen. Für deren Schutz gelten somit die Verhaltensregeln des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG).
Diese Trennung zieht auch die FINMA-Aufsichtsmitteilung 01/2026 vom Januar 2026. Sie behandelt Kollektivvermögen und Krypto-ETPs getrennt und verweist für Zulassung und Besicherung von ETPs auf die Regelwerke von SIX Swiss Exchange und BX Swiss. Über Fonds entscheidet hingegen die FINMA selbst. Anleger können damit künftig zwischen zwei Rechtsformen wählen. Im Fondsstatus liegt somit der eigentliche Fortschritt.
Die FINMA lockert die Risikoverteilung nur für Bitcoin
Das Fondsrecht verlangt grundsätzlich eine Verteilung der Risiken. Ein Fonds streut sein Vermögen deshalb über mehrere Anlagen und hält dafür Anlagegrenzen ein. Das Prinzip schützt vor Klumpenrisiken. Fällt ein einzelner Wert stark, trifft das nicht das gesamte Fondsvermögen. Ein Publikumsfonds, der ausschliesslich Bitcoin hält, widerspricht diesem Prinzip. Für den neuen ETF genehmigte die FINMA daher eine Ausnahme von den geltenden Risikoverteilungsvorschriften. Erst diese Ausnahme macht den Bitcoin-ETF als Publikumsfonds möglich.
Ihre Begründung fasst die Aufsichtsbehörde eng. Bitcoin verfüge über eine lange Handelsgeschichte und im Vergleich zu anderen Kryptowährungen über ein besonders hohes Handelsvolumen. Auf andere Kryptowährungen lässt sich diese Begründung folglich nicht ohne Weiteres übertragen. Zuvor hatte der Fonds von 2021 sein Risiko über einen Korb etablierter Kryptoassets verteilt. Auch diese mussten ein ausreichendes Handelsvolumen aufweisen. Nun gilt die Ausnahme erstmals für einen Publikumsfonds mit einem einzigen Asset. Gleichzeitig bleibt das Produkt in der Kategorie mit besonderem Risiko.
Verwahrung und Vertrieb unterliegen strengen Auflagen
Die Bewilligung verbindet die FINMA mit Pflichten für beaufsichtigte Institute. Diese müssen Massnahmen gegen operationelle Risiken und Verwahrungsrisiken ergreifen, wie sie die Aufsichtsmitteilung 01/2026 beschreibt. Das Dokument zur Verwahrung kryptobasierter Vermögenswerte hatte die Behörde bereits im Januar 2026 veröffentlicht, rund neun Monate vor der Bewilligung. Verwahrung heisst bei Bitcoin vor allem, die privaten Schlüssel zu sichern, die den Zugriff auf die Coins erlauben. Zu den Risiken zählen Cyberangriffe und eine unsorgfältige Sicherung dieser Schlüssel. Ausserdem besteht bei Drittverwahrern ein Gegenparteirisiko, falls die Kryptowerte im Konkurs nicht aussonderbar sind. Deswegen müssen Institute solche Verwahrer sorgfältig auswählen und überwachen.
Beim Vertrieb gelten zusätzlich die FIDLEG-Verhaltensregeln am Point of Sale. Die Fondsdokumente müssen die Risiken ausserdem klar hervorheben und erklären. Bei Finanzinstrumenten auf Kryptowährungen verlangt die FINMA ferner, dass Institute diese Regeln strikt einhalten. Dazu gehören klare Hinweise auf Volatilität und Verlustrisiko. Besonders achten müssen Institute zudem auf die Prüfung von Angemessenheit und Eignung. Ein Berater muss also klären, ob das Produkt zum jeweiligen Kunden passt.
„Das Marktrisiko im Zusammenhang mit Bitcoins bleibt sehr hoch.“ - FINMA
Die Auflagen ändern dennoch nichts an den Kursschwankungen des Basiswerts. Die Bewilligung betrifft die Struktur des Fonds und schützt nicht vor Verlusten am Markt. Wegen der hohen Volatilität kann das eingesetzte Kapital erheblich an Wert verlieren. Laut FINMA ist dies deshalb besonders bei der Höhe der Anlage zu berücksichtigen.
Mehrere weitere Anbieter warten auf eine Bewilligung
Weitere Fondsanbieter haben bei der FINMA ebenfalls Gesuche für Bitcoin-ETFs eingereicht oder angekündigt. Gegenüber der Nachrichtenagentur AWP sprach ein FINMA-Sprecher von „mehreren Fondsanbietern“. Zu laufenden Verfahren äussert sich die Behörde jedoch nicht. Auch die Namen der Gesuchsteller sind nicht öffentlich. Beim bereits bewilligten Fonds sind ebenso Anbieter, Fondsname, Gebühren und Lancierungsdatum offen. Die Kriterien für die Ausnahme hat die FINMA mit der ersten Bewilligung allerdings offengelegt.
Welche Nachfrage ein zugelassener Spot-ETF entfalten kann, zeigt der US-Markt. Dort laufen Spot-Bitcoin-ETFs seit Januar 2024. Aktuell verwalten sie zusammen ein Nettovermögen von rund 106 Mrd. USD. Die kumulierten Netto-Zuflüsse beliefen sich insgesamt auf 57 Mrd. USD. Mit Abstand grösster Fonds ist BlackRocks IBIT mit 66.4 Mrd. USD. Dahinter folgen Fidelitys FBTC mit 14.7 Mrd. USD und Grayscales GBTC mit 10.4 Mrd. USD. Allein IBIT vereint rund 63% des Gesamtvermögens. Je nach Datenanbieter weichen die Gesamtwerte um mehrere Milliarden voneinander ab. In der Schweiz fehlte ein Publikumsfonds mit direkter Bitcoin-Anlage bis jetzt, wenngleich ETPs den Zugang zum Basiswert boten. Der Schweizer Markt für Bitcoin-ETFs steht vergleichsweise erst am Anfang.
