Bundesrat fordert mehr Schutz Lebensgefährliche Mutproben und der Reiz für Teenager
Stand: 16.10.2026 • 20:42 Uhr
Immer wieder verletzen sich Jugendliche bei sogenannten Challenges, die in Sozialen Medien kursieren. Der Bundesrat will Erwachsene bestrafen, die Minderjährige dazu verleiten. Eine Wissenschaftlerin warnt vor Symbolpolitik.
Von Levi Pfeuffer-Rooschüz, ARD-Hauptstadtstudio
Jugendliche, die sich vor laufender Kamera gegenseitig bis zur Ohnmacht würgen. Kinder, die sich darin überbieten, wer länger einen Föhn auf die eigene Haut richten kann. Seit Jahren kursieren solche Challenges in Sozialen Medien und animieren zum Mitmachen, besonders auf TikTok.
"Jeder hat zu Hause solche Challenges gesehen", ist Sara Midžan überzeugt. Sie geht auf das Gymnasium am Löhrtor in Siegen und hat sich mit ihrer Freundin Sophie Meyer zu Medienscouts schulen lassen. Die beiden berichten von einem Mitschüler, der im Rahmen der "Hot-Chip-Challenge" einen extrem scharfen Tortilla-Chip gegessen hat. "Er ist in Ohnmacht gefallen und der Krankenwagen musste kommen," erzählen sie.
Bundesweite Zahlen gibt es nicht, doch immer wieder haben selbstschädigende Challenges fatale Konsequenzen. 2024 starb eine 13-Jährige in Nordhessen, nachdem sie an der sogenannten "Würgechallenge" teilgenommen hatte.
Bundesrat fordert neuen Straftatbestand
Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurden in diesem Jahr bislang drei Fälle bekannt, in denen Jugendliche sich oder andere bei solchen Mutproben verletzt haben sollen. Das berichtet Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke). Sie fordert, das Strafrecht zu verschärfen: "Wer Minderjährige zu selbstschädigendem Verhalten mittels digitaler Medien verleitet, soll strafrechtlich belangt werden."
Eine entsprechende Initiative aus Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen hat der Bundesrat nun beschlossen. Er fordert Strafen für Erwachsene, die über das Internet Vertrauen zu Kindern und Jugendlichen aufbauen, ihre Wahrnehmung für Gefahren manipulieren, um sie letztlich dazu zu bringen, sich selbst zu verletzen.
Explizit genannt werden in dem Beschluss auch Challenges: "Wer eine Challenge mit tausendfacher Reichweite an Kinder adressiert, bleibt […] regelmäßig straffrei, solange sich im Einzelfall weder Täuschung noch Zwang nachweisen lässt." Hier müsse der Gesetzgeber nachschärfen.
Vorbild Sexualstrafrecht
Ein Vorbild für den vorgeschlagenen Weg findet sich bereits im Strafrecht: Im Falle sexuellen Kindesmissbrauchs ist schon die Anbahnung über das Internet strafbar. Ähnlich soll auch bei der Anstiftung zur Selbstverletzung vorgegangen werden. Ab wann genau man von "verleiten" sprechen kann, müsste ein Gesetz präzisieren.
Dafür ist nun die Bundesregierung gefragt. Das zuständige Justizministerium wollte sich auf Nachfrage noch nicht äußern.
Expertin warnt vor "Symbolpolitik"
Die Medienwissenschaftlerin Lara Kobilke von der Universität Zürich warnt vor "Symbolpolitik". Zwar gebe es durchaus erwachsene Anstifter, die andere in den Suizid treiben wollen. Doch häufig seien es die Jugendlichen selbst, die solche Inhalte untereinander teilten.
Sie seien besonders empfänglich für Challenges. Denn im Jugendalter sei das Belohnungssystem besonders empfänglich für Anerkennung, die Selbstkontrolle reife erst später: "Jugendliche können aufs Gaspedal treten, aber die Bremse funktioniert noch nicht vollständig."
Mutproben seien Teil der Entwicklung und nicht pauschal schlecht, betont Kobilke. Die meisten Challenges seien kreativ, witzig und unproblematisch. Kobilkes Forschung zufolge seien aber "15 bis 30 Prozent der Challenges potenziell verletzend". Effektiver als eine Strafrechtsverschärfung sei Prävention, sagt Kobilke, angefangen im Elternhaus: das Gespräch suchen, zuhören, ohne mit den Augen zu rollen.
Auf Prävention setzen
Auf Prävention setzt auch das Gymnasium am Löhrtor in Siegen. In Workshops erarbeiten Sara Midžan und Sophie Meyer mit ihren jüngeren Mitschülerinnen und Mitschülern ein Bewusstsein für die Gefahren von Challenges. Sie sollen lernen, dem Gruppendruck standzuhalten - und rechtzeitig auf die Bremse zu treten.
