Stand: 17.10.2026 • 17:45 Uhr
Private Wohnungskonzerne sollen künftig höchstens 10.000 Wohnungen in Berlin besitzen dürfen. Das haben Linkspartei, Grüne und SPD in Sondierungen vereinbart. Größere Wohnungsbestände sollen vergesellschaftet werden.
Linke, Grüne und SPD in Berlin wollen im Falle einer Koalition eine Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände angehen. Das geht aus dem gemeinsamen Sondierungspapier hervor, das Politiker der Parteien nach Abschluss ihrer Vorgespräche am Samstagnachmittag vorstellten. Das Papier enthält eine substanzielle Änderung: Statt wie vom Volksentscheid 2021 vorgeschrieben, sollen nun nicht mehr Unternehmen ab 3.000, sondern ab 10.000 Wohnungen gegen eine Entschädigung vergesellschaftet werden. Die Entschädigungssumme soll bei 16 Milliarden Euro gedeckelt werden. Damit kommen Linke und Grüne der SPD entgegen, die bei der Vergesellschaftung zuletzt sehr zurückhaltend war.
Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Akteure blieben den Plänen zufolge von einer Vergesellschaftung ausgenommen. Das soll auch für Wohnungen gelten, die nach dem 1. Januar 2021 gebaut wurden oder noch gebaut werden. Mitte 2028 wollen die drei Parteien zu dem Komplex ein Gesetz vorlegen. Grundlage für das bundesweit einmalige Vorhaben wäre Artikel 15 des Grundgesetzes. Dort heißt es: "Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden." Zudem soll eine Neubauoffensive gestartet werden, sagten Vertreter der drei Parteien am Samstag bei einer Pressekonferenz.
Sendung: rbb|24, 17:10.2026, 17:44 Uhr Audio: rbb|24, 17.10.2026, Sebastian Schöbel
