Ausschluss vom Länderfinanzausgleich Söder will Extremismusklausel - aber ginge das?
Stand: 22.10.2026 • 15:27 Uhr
Markus Söder will Bundesländer mit "extremistischer" Regierungsbeteiligung vom Länderfinanzausgleich ausschließen - und schaut dabei nach Berlin und Sachsen-Anhalt. Aber ginge das überhaupt?
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) dringt darauf, Bundesländer mit "extremistischer" Regierungsbeteiligung von Geld aus dem Länderfinanzausgleich abzuschneiden. "Wir werden keine Landespolitik alimentieren, die Enteignungen will und Antisemitismus predigt", sagte der CSU-Chef der Augsburger Allgemeinen.
Von einer solchen Regelung wären nach Söders Worten Berlin und Sachsen-Anhalt betroffen, sollten dortige Gespräche zwischen den Parteien zu entsprechenden Bündnissen zugunsten der Linkspartei und der AfD führen.
Bayern zahlt knapp zwölf Milliarden Euro und damit mit Abstand den höchsten Länderbeitrag in den Topf des "bundesstaatlichen Finanzausgleichs" - weitere Summen überweisen Hessen, Baden-Württemberg, Hamburg sowie der Bund.
Das sind Söders wichtigste Gesprächspartner, will er das System ändern, denn alle anderen zwölf Bundesländer erhalten Millionen oder Milliarden aus dem Finanzausgleich. Der höchste Betrag geht dabei mit vier Milliarden an das finanzschwache Berlin. Politische Vorgaben sind daran nicht gekoppelt.
Linke bereits Teil mehrerer Landesregierungen
Will Söder das ändern, heißt das zuerst: Ist der Extremismusvorwurf belegt, gerichtlich festgestellt? Schließlich war die Linke in Berlin schon 15 Jahre an der Macht beteiligt, regiert heute in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern mit und unterstützt in Thüringen und Sachsen zwei CDU-geführte Regierungen.
Wäre diese Hürde genommen, könnte das Finanzausgleichsgesetz um eine Extremismusklausel ergänzt werden. Nötig wäre dafür die einfache Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Spätestens in der politisch zersplitterten Länderkammer würden die potenziellen Berliner Linken-Koalitionspartner SPD und Grüne das Vorhaben wohl stoppen. Oder das Land Berlin würde in Karlsruhe klagen.
Also müsste Söder direkt ran an Artikel 107 des Grundgesetzes, der die Finanzen und den Finanzausgleich regelt. Eine Grundgesetzänderung benötigt allerdings eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat - das ist noch schwieriger als die einfache Mehrheit.
Unterstützung anderer Geberländer?
Wichtig wäre auch, dass Söder wenigstens die vier Geberländer von seiner Idee überzeugt. Hessens Regierungschef Boris Rhein (CDU) sagte dem Kölner Stadt-Anzeiger, dass er es unvorstellbar finde, dass extremistisch geführte Koalitionen in Deutschland durch hessisches Steuergeld mitfinanziert werden. Auch Baden-Württemberg zeigt sich offen, will dies aber nicht von der Parteifarbe eines Ministerpräsidenten abhängig machen. "Unser Kompass ist das Grundgesetz“, sagte der baden-württembergische Ministerpräsident Cem Özdemir.
Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher von der SPD hat hingegen bei einer Neuordnung des Länderfinanzausgleichs bereits abgewunken.
Bei den Nehmerländern ist die Zurückhaltung ohnehin groß. Der CDU-Politiker Gordon Schnieder hält den Söder-Plan nicht für die richtige Idee. Schnieder ist nicht nur Ministerpräsident von Rheinland -Pfalz, sondern derzeit auch Chef der Ministerpräsidentenkonferenz. Vor dem Treffen machte er deutlich: "Der Länderfinanzausgleich ist öfter mal Diskussion. Ich glaube, dass er nicht geeignet ist, alle Fragen darüber zu klären."
Sein Bremer Kollege, Andreas Bovenschulte, ist genauso skeptisch. Man müsse "ein bisschen die Kirche im Dorf lassen bei Sonderregelungen für bestimmte Bundesländer", findet er.
Finanzausgleich kann neu verhandelt werden
Auf lange Sicht könnte Söder das Grundgesetz auf seiner Seite haben: Bei den letzten komplizierten Neuverhandlungen des Länderfinanzausgleichs vor sechs Jahren wurde Artikel 143f ins Grundgesetz aufgenommen: Danach endet der Finanzausgleich automatisch, wenn Bundesregierung, Bundestag oder wenigstens drei Bundesländer ihn offiziell neu verhandeln wollen, aber dann fünf Jahre entweder gar nichts passiert oder die Neuverhandlungen scheitern.
Allerdings steht auch der Startpunkt dieses Ausstiegsweges im Grundgesetz: 1. Januar 2031 - viel zu spät zum Beispiel für die Berliner Koalitionsbildung.
