FAQ
Stand: 14.10.2026 • 12:32 Uhr
Der Streit in der schwarz-roten Koalition über die Steuer auf zuckergesüßte Getränke ist beigelegt. Das Kabinett hat einen Regelungsvorschlag beschlossen. Was geplant ist und was die Regierung damit erreichen will.
Die Ausgangslage
Die Einführung einer Zuckersteuer wird in Deutschland seit Jahren diskutiert. Andere Länder wie etwa Großbritannien sind da schon weiter und haben eine solche Abgabe auf zuckergesüßte Getränke eingeführt. Lange zögerte die Bundesregierung und setzte auf das Prinzip Freiwilligkeit.
Nach wie vor ist die Abgabe politisch umstritten. Teile der Union sperrten sich gegen einen Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), das Kanzleramt bremste den Entwurf zur Zuckersteuer erst einmal aus. Vor wenigen Tagen hatten sich auch die neun Agrar- und Verbraucherschutzminister der Union aus den Bundesländern in einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) dagegen ausgesprochen. Doch auch die SPD fühlte sich hintergangen: Wer alle Steuererhöhungen konsequent ablehne, der müsse sagen, wie sonst Geld in die Kasse kommen solle.
Jetzt wurde im Kabinett ein Kompromiss beschlossen. Die Bundestagsfraktionen von Union und SPD sollen diese nun im Parlament beraten und umsetzen. Die neue Steuer soll am 1. Juli 2027 starten und helfen, die Kosten im Gesundheitssystem zu stabilisieren.
Für welche Getränke soll die Steuer gelten?
Die neue Steuer soll auf gezuckerte Getränke mit einem Gesamtzuckergehalt von mindestens fünf Gramm pro 100 Milliliter anfallen. Laut Finanzministerium sind das zum Beispiel Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz.
Nicht betroffen sind Getränke mit Alkohol sowie alkoholfreie Biere, Weine oder Cocktails. Auch reine Frucht- und Gemüsesäfte oder ungesüßte Schorlen werden nicht zusätzlich besteuert, genauso wenig Getränke mit Süßungsmitteln, also sogenannte Zero-Getränke.
Ausnahmeregelungen soll es für kleine und unabhängige Hersteller mit einer jährlichen Produktionsmenge von bis zu 70.000 Litern geben. Zusätzlich wurde eine Befreiung für Betriebe bis eine Million Liter aufgenommen. Die staatliche Beihilfe muss allerdings die Europäische Kommission noch absegnen.
Wie hoch ist die Abgabe?
Je höher der Zuckergehalt, desto höher soll auch die Steuerbelastung ausfallen. Zwei Stufen sind geplant:
- 1. Stufe: Getränke mit fünf bis weniger als acht Gramm Zucker je 100 Milliliter sollen mit 26 Cent je Liter besteuert werden.
- 2. Stufe: Getränke ab acht Gramm Zucker je 100 Milliliter sollen mit 32 Cent je Liter besteuert werden.
In einer früheren Fassung waren noch drei Stufen vorgesehen: 26 Cent ab fünf Gramm, 32 Cent ab sieben Gramm und 38 Cent ab zehn Gramm.
Heißt das, dass zuckerhaltige Getränke entsprechend teurer werden?
Im Gesetzentwurf heißt es, dass unmittelbare Auswirkungen auf die Preise zu erwarten sind. Die Ausgestaltung der Zuckergetränkesteuer sei darauf angelegt, dass sie an die Endkunden weitergegeben werde. Mit der Steuer würde der Preis für einen Liter Cola so zum Beispiel um insgesamt rund 38 Cent steigen. Davon würde die Zuckersteuer 32 Cent ausmachen, rund 6 Cent Mehrwertsteuer kämen noch oben drauf.
Denkbar wäre aber auch, dass die Hersteller den Zuckergehalt ihrer Getränke verringern, um so die Höhe der Steuer zu senken. Dann könnte auch der Endpreis für Verbraucher weniger steigen.
Warum überhaupt eine Zuckersteuer?
Die Zuckersteuer soll Einnahmen für den Bundeshaushalt generieren. Nach der jetzigen Einigung geht die Bundesregierung davon aus, dass die Steuer dem Bund 2027 rund 690 Millionen Euro einbringen wird, im Jahr 2028 dann 925 Millionen Euro.
Die Steuereinnahmen sollen dazu verwendet werden, die Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung stabil zu halten. Der Bundestag hatte im Juli das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet, das die Einführung der Zuckergetränkesteuer vorsieht.
Darüber hinaus soll die Steuer Getränkeherstellern einen Anreiz geben, den Zuckergehalt zu senken und ihre Produkte gesünder zu machen. Dadurch sollen längerfristig die durch den überhöhten Zuckerkonsum verursachten Kosten im Gesundheitssystem gesenkt werden, heißt es aus dem Bundesfinanzministerium: "Die Zuckergetränkesteuer trägt insofern auch zur Gerechtigkeit bei: Es werden diejenigen stärker zur Finanzierung des Systems herangezogen, die es durch den Zuckerkonsum auch stärker belasten."
Hat eine Steuer wirklich positive Auswirkungen auf die Gesundheit?
Eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts des Verbands der Privaten Krankenversicherung (WIP) kam im Januar zu dem Schluss: Eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke könnte auch in Deutschland den Konsum spürbar senken und damit langfristig zur Vorbeugung ernährungsbedingter Erkrankungen beitragen.
Allerdings gebe es nur begrenzt Nachweise für direkte gesundheitliche Effekte. Die hingen stark davon ab, wie eine mögliche Steuer ausgestaltet würde. In einer Simulationsstudie zeigte eine Steuer mit gestaffelten Sätzen aber die stärksten Effekte auf die Gesundheit. Gestaffelte Steuern können demnach Verbraucher dazu anregen, auf Alternativgetränke mit geringerem Zuckergehalt umzusteigen.
Hat Deutschland ein Problem mit Zucker?
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt, weniger als 50 Gramm sogenannten "freien Zucker" pro Tag aufzunehmen, idealerweise unter 25 Gramm. "Freier Zucker" umfasst alle Zuckerarten, die Lebensmitteln vom Hersteller oder Verbraucher zugesetzt werden sowie den natürlich in Honig, Sirupen, Fruchtsäften vorkommenden Zucker.
In Deutschland wird dieser Wert deutlich überschritten. Frauen liegen nach Angaben des Max Rubner-Instituts bei 61 Gramm pro Tag, Männer bei 78 Gramm pro Tag. Vor allem zuckerhaltige Getränke gelten als mitverantwortlich für die Entstehung von Adipositas, Diabetes Typ 2, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Karies. Wer eine Portion (200 ml) eines solchen Getränks zu sich nimmt, schluckt 20 bis 34 Gramm freien Zucker.
