Stand: 24.10.2026 • 16:26 Uhr
Viele Mütter und Väter wollen nach der Elternzeit wieder arbeiten, häufig in Teilzeit. Doch nicht immer finden sie mit ihren Arbeitgebern eine Lösung. Betroffene berichten von Benachteiligungen, Fachleute fordern mehr Schutz.
Von Esra Özer, NDR
Julie K. ist 22 Jahre alt und Mutter eines kleinen Sohnes. Vor seiner Geburt hat sie eine Ausbildung zur Tiermedizinischen Fachangestellten in einer Tierklinik begonnen. Nach der Elternzeit will sie ihre Ausbildung unbedingt fortsetzen, allerdings in Teilzeit. Denn in der Klinik wird auch nachts und am Wochenende gearbeitet.
Nach ihren Angaben hatte sie bereits Monate vorher mit der Personalabteilung über ihre Rückkehr gesprochen. Schließlich werden ihre konkreten Arbeitszeiten genannt. Für Julie scheint alles geklärt. Doch bei einem persönlichen Gespräch im Mai erlebt sie eine Überraschung: Statt eines Teilzeitvertrags bekommt sie einen Aufhebungsvertrag vorgelegt.
"Ich bin da mit ganz anderen Erwartungen hingegangen. Doch dann war klar, ich bin hier, weil sie mich loswerden wollen", beschreibt sie ihren damaligen Eindruck. Julie unterschreibt zunächst nicht. Eine Einigung kommt jedoch nicht zustande. Ende Juli unterzeichnet sie schließlich den Aufhebungsvertrag. Einen neuen Ausbildungsplatz hat sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht.
Arbeitgeber verweist auf betriebliche Gründe
Der NDR hat den Betreiber der Tierklinik, AniCura, mit Julies Schilderungen konfrontiert. Das Unternehmen erklärt, eine Teilzeitausbildung sei grundsätzlich möglich. Im konkreten Fall habe man verschiedene Optionen geprüft und sich mehrfach mit der zuständigen Tierärztekammer beraten.
Eine Regelung, die sowohl den Vorstellungen der Auszubildenden als auch den Ausbildungsvorgaben und betrieblichen Erfordernissen entsprochen hätte, sei jedoch nicht gefunden worden. Zu Einzelheiten der Gespräche äußert sich AniCura aus Gründen der Vertraulichkeit nicht.
Viele Mütter berichten von negativen Erfahrungen
Wie verbreitet Schwierigkeiten beim Wiedereinstieg sind, zeigt eine Untersuchung im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2022. 69 Prozent der befragten Mütter berichten von mindestens einer negativen Erfahrung im Job nach der Elternzeit. Bei den befragten Vätern sind es 48 Prozent.
Auch Arbeitsrechtlerin Sandra Runge kennt solche Fälle. Sie berät insbesondere Mütter, die rund um Schwangerschaft und Elternzeit Probleme im Beruf bekommen. Viele Betroffene scheuten sich aber, ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Sie hätten Angst, das Verhältnis zu ihrem Arbeitgeber dauerhaft zu belasten. Hinzu kommt eine weitere Schwierigkeit: Der besondere Kündigungsschutz endet mit der Elternzeit. Danach gelten die allgemeinen Kündigungsschutzregeln.
"Das sind immer die gleichen Vorurteile, die kommen. Eine Frau ist dann nicht mehr interessiert an ihrer Karriere. Sie ist nicht mehr leistungsfähig und willig. Das Kind ist ständig krank", so Runge. Das führe dann dazu, dass viele die Person nicht mehr interessant finden für ihr Unternehmen.
Antidiskriminierungsstelle fordert Gesetzesänderung
Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, fordert deshalb einen besseren gesetzlichen Schutz für Eltern. Bislang sind Elternschaft und die Betreuung von Angehörigen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht ausdrücklich als eigene Diskriminierungsmerkmale genannt. Ataman will das ändern. In anderen europäischen Ländern sei dieser Schutz bereits besser geregelt.
Auf Nachfrage verweist das Bundesfamilienministerium auf bestehende Gesetze, darunter den besonderen Kündigungsschutz während der Elternzeit. Die Bundesregierung plane zwar eine Reform des Antidiskriminierungsgesetzes. Doch ob sie auch Elternschaft ausdrücklich unter Schutz stellen will, beantworten die Ministerien nicht.
Arbeitgeber verweisen auf hohe Vereinbarkeit
Künftig sollen Betroffene aber vier statt zwei Monate Zeit haben, Ansprüche geltend zu machen. Beschlossen ist die Reform noch nicht. Ataman hält auch die verlängerte Frist für unzureichend.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände warnt allerdings davor, aus Einzelfällen auf die betriebliche Praxis insgesamt zu schließen. Sie verweist auf Studien, nach denen viele Beschäftigte mit ihrer Arbeit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zufrieden sind. Diese Studien untersuchen jedoch nicht gezielt die Probleme beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit.
