Stand: 15.10.2026 • 14:41 Uhr
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat am Mittwoch einen Spion des Iran zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Ein mutmaßlicher Komplize soll für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Die beiden haben nach Überzeugung des Gerichts antisemitische Anschläge in Deutschland vorbereitet.
Nach drei Monaten Prozess ist das Gericht davon überzeugt, dass der Hauptangeklagte als Agent des iranischen Mullah-Regimes Brand- und Mordanschläge in Deutschland vorbereitet hatte. Der 54-Jährige, der zuletzt in Dänemark lebte, soll im vergangenen Jahr in den Iran gereist und dort im direkten Kontakt mit führenden Mullahs gewesen sein. Die hätten ihm die Aufträge erteilt, die er in Deutschland umsetzen sollte.
Offenbar Anschläge auf Beck und Schuster geplant
Das Ziel sollen unter anderem Anschläge auf koschere Läden in Berlin gewesen sein. Aber auch zwei Männer hatten sie im Visier: Volker Beck, den ehemaligen Grünen-Bundestagsabgeordneten und heutigen Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft sowie Josef Schuster, den Präsidenten des Zentralrats der Juden.
Richterin: Geplante Anschläge waren "vom Iran gesteuert"
Die geplanten Anschläge waren laut der Richterin "zentral vom Iran gesteuert" und sollten "dezentral" ausgeführt werden. Der Iran habe versucht, mit den beiden Männern Terror nach Deutschland zu exportieren und hier Jüdisches Leben zu attackieren, sagte die Vorsitzende Richterin im Urteil. Das Gericht folgte der Anklage der Bundesanwaltschaft und verurteilte die beiden Männer zu achteinhalb Jahre Gefängnis für den Haupttäter und viereinhalb Jahren für seinen mutmaßlichen Komplizen.
Hinweis auf Anschlagspläne kam wohl vom Mossad
Beide Angeklagte waren voriges Jahr nach Geheimdienst-Hinweisen in Dänemark festgenommen worden. Volker Beck war selbst im Oberlandesgericht. Er sprach in einer Prozesspause davon, dass ein erster Hinweis vom Israelischen Geheimdienst Mossad gekommen sei. "Ohne den wäre ich heute wohl nicht mehr am Leben", so Volker Beck. Die Vorsitzende Richterin sagte im Urteil, dass viele Erkenntnisse auch vom Deutschen Verfassungsschutz stammen.
Nebenklage von Volker Beck abgelehnt
Volker Beck wollte dem Verfahren auch als Nebenkläger beitreten. Das hatte das Oberlandesgericht aber abgelehnt, weil es noch keinen Anschlagsversuch gegeben habe. Dass ein solcher offenbar vorbereitet wurde, reiche für eine Nebenklage nicht aus. Beck will das nicht hinnehmen und hat Verfassungsbeschwerde dagegen eingelegt.
Beck sagte, er würde schon viele Jahre mit Morddrohungen leben. Aber zu wissen, dass jemand seine Ermordung konkret geplant und vorbereitet habe, würde sich schon nochmal anders anfühlen. Deshalb wäre er gerne nicht nur "Objekt des Prozesses" gewesen.
